Die HMKW weitet die internationale Zusammenarbeit stetig aus. Im Dezember 2013 erhielt die HMKW die Erasmus Charter for Higher Education für die gesamte Dauer des Erasmus+-Programms zuerkannt!
Grundsätzlich können Sie im Ausland studieren oder ein Praktikum machen. Im "europäischen" Ausland können Sie Ihr Vorhaben von Erasmus+ fördern lassen. Für weltweite Vorhaben greift das Programm PROMOS.
Die Schweiz und Erasmus+: 2014 hat die EU-Kommission der Schweiz den Status als Erasmus+-Programmland aberkannt. Die Beteiligung von Schweizer Organisationen an Erasmus+ wird seitdem durch eine Übergangslösung geregelt, die der Schweizer Bundesrat beschlossen hat. Diese Regelung wird 2016 fortgeführt. Konkret heißt das, dass die Incoming- und Outgoing-Mobilitäten von der Schweiz aus finanziell unterstützt werden.
An der HMKW immatrikulierte Studierende können einen ERASMUS+-Mobilitätszuschuss für ein Praxissemester in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika in Unternehmen oder anderen Einrichtungen. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Ein Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) und darf höchstens 12 Monate dauern.
Derzeit sind am ERASMUS-Programm 32 Länder beteiligt: Alle Mitgliedsstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen.
Senden Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte an ERASMUS-Koordinator Sven Vorbeck.
Bitte beachten Sie die Fristen: Für Auslandsaufenthalte im Sommersemester müssen Ihre Unterlagen in Papierform oder digital bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingehen, für Auslandsaufenthalte im Wintersemester bis zum 15. Mai. Falls Sie die Frist versäumt haben, fragen Sie bitte nach, ob wir noch Mittel freigeben können.
Die HMKW ist Mitglied im ERASMUS+-Programm und bietet interessierten Studierenden an, sich für ein Auslandssemester an einer HMKW-Partnerhochschule zu bewerben. Studierende der HMKW bekommen staatliche Zuschüsse für ein Semester innerhalb der Europäischen Union.
Informieren Sie sich bei Ihren Erasmus-Koordinatoren über bestehende Partnerschaften im Ausland und nehmen Sie dort gleich Ihre Bewerbungsunterlagen mit. Dazu gehört dieses ausgefüllte Bewerbungsformular.
Nachdem Sie Ihre Bewerbung mit allen angeforderten Unterlagen abgegeben haben, werden Ihre Erasmus-Koordinatoren anhand folgender möglicher Kriterien eine Auswahl unter allen Bewerbern treffen:
Im Falle einer Zusage erfolgt die Nominierung an der von Ihnen ausgewählten Gasthochschule durch die Erasmus-Koordinatoren.
Sie sollten spätestens jetzt mit der Recherche über Angebot und Anforderungen Ihrer gewünschten Gasthochschule beginnen und alles Notwendige in Erfahrung bringen.
Bei Ihrem Erasmus-Koordinator erhalten Sie das Formular Learning Agreement und die CP-Anerkennungstabelle. Dort tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Das Kursangebot entnehmen Sie bitte der Homepage der Gasthochschule. Stimmen Sie sich bitte bei der Auswahl der Kurse mit Ihrem Fachbereichsleiter ab, um übereinstimmende oder gleichwertige Lehrinhalte sicherzustellen. Die CP-Anerkennungstabelle wird dann weitergeleitet an den Allgemeinen Prüfungsausschuss, der über die Anerkennung der Module entscheidet.
Das International Office stellt Ihnen das Grant Agreement für das Erasmus+-Programm zur Verfügung. Dieses wird ausgefüllt und unterschrieben beim Erasmus-Koordinatoren der HMKW abgegeben.
Währenddessen wird Ihre Bewerbung an der Gasthochschule bearbeitet und nach der Bestätigung des Erasmus-Platzes bekommen Sie von dort Ihre Informationsunterlagen.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Auslandsaufenthalt und erkundigen Sie sich hinsichtlich landesspezifischer Gesundheitsrisiken. Klären Sie Ihre Unterkunft während des Auslandsaufenthalts - nicht erst vor Ort! Informieren Sie sich umfangreich über das Gastland (Gepflogenheiten, Verkehrsverbindungen, Musthaves etc.). Und zu guter Letzt: decken Sie sich mit dem Gastland und den dortigen klimatischen Verhältnissen entsprechender Kleidung ein.
Nachdem Sie Ihre Unterkunft im Gastland bezogen und Ihr Studium an der Gasthochschule begonnen haben, senden Sie bitte eine Rückmeldung an Ihre/n Ansprechpartner/in des International Office der HMKW.
In dieser Rückmeldung geben Sie die genaue Anschrift im Gastland, die exakte Aufenthaltsdauer zu reinen Studienzwecken und Ihre E-Mail Adresse an.
Sollten sich während Ihres dortigen Aufenthaltes schwerwiegende Änderungen ergeben, müssen Sie dies ebenfalls dem International Office der HMKW mitteilen.
Zum Beispiel: Der Wunsch nach Verlängerung des Auslandsaufenthaltes, längere ernsthafte Erkrankungen, auftretende Probleme bei Ihrem Studium etc.
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie sich erneut mit dem International Office der HMKW in Verbindung setzen und folgende Unterlagen einreichen:
Wenn Sie sich für PROMOS-Fördermittel bewerben wollen, drucken und füllen Sie das Bewerbungsformular (pdf) aus und stellen Sie die notwendigen Anlagen zusammen.
Geben Sie Ihre Bewerbung im International Office der HMKW in Berlin ab oder senden Sie diese an s.vorbeck (at) hmkw.de.
Bitte beachten Sie die Fristen: Für Auslandsaufenthalte im Sommersemester müssen Ihre Unterlagen in Papierform oder digital bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingehen; für Auslandsaufenthalte im Wintersemester bis zum 15. Mai. Falls Sie die Frist versäumt haben, fragen Sie bitte nach, ob wir noch Mittel freigeben können.