Erasmus+

Erasmus+-Programm an der HMKW

Die HMKW weitet die internationale Zusammenarbeit stetig aus. Im März 2021 wurde der HMKW erneut die Erasmus Charter for Higher Education für die gesamte Dauer der ERASMUS+ Programmgeneration 2021-27 zuerkannt!

Grundsätzlich können Sie im Ausland studieren oder ein Praktikum machen. Im europäischen Ausland können Sie Ihr Vorhaben von ERASMUS+ fördern lassen. Für weltweite Vorhaben greift das Programm PROMOS.

Die Schweiz und Erasmus+: Das Schweizer Programm zu ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Schweiz, welches das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union ergänzt. Das Schweizer Programm wird auch 2021 umgesetzt.

HMKW Erasmus Policy Statement

Erasmus Charter for Higher Education

Derzeit sind am ERASMUS+ Programm 34 Länder beteiligt: Alle Mitgliedsstaaten der EU, die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

Vorteile

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 450,- Euro im Monat (variiert je nach Zielland)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
  • Akademische Anerkennung des Praktikums (z. B. durch Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS)

Senden Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte an ERASMUS+ Koordinatorin Gretel Steinberg.

Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie die Fristen: Für Auslandsaufenthalte im Sommersemester müssen Ihre Unterlagen auschließlich digital bis zum 30. September des Vorjahres eingehen, für Auslandsaufenthalte im Wintersemester bis zum 31. März desselben Jahres. Falls Sie die Frist versäumt haben, fragen Sie bitte nach, ob wir noch Mittel freigeben können.

Im Ausland studieren - in 5 Schritten erklärt

Die HMKW ist Mitglied im ERASMUS+-Programm und bietet interessierten Studierenden an, sich für ein Auslandssemester an einer HMKW-Partnerhochschule zu bewerben. Studierende der HMKW bekommen staatliche Zuschüsse für ein bis zwei Semester innerhalb der Europäischen Union.

Schritt 1:

Informieren Sie sich bei Ihren Erasmus-Koordinator:innen über bestehende Partnerschaften im Ausland und nehmen Sie dort gleich Ihre Bewerbungsunterlagen mit. Dazu gehört dieses ausgefüllte Bewerbungsformular.

Schritt 2:

Nachdem Sie Ihre Bewerbung mit allen angeforderten Unterlagen abgegeben haben, werden Ihre Erasmus-Koordinator:innen anhand folgender möglicher Kriterien eine Auswahl unter allen Bewerber:innen treffen:

  • Akademische Leistung
  • Sprachliche Kompetenz - Unterrichtssprache an der Gasthochschule
  • Motivation
  • Studentische Aktivität im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung
  • Standortgerechtigkeit Berlin / Frankfurt / Köln

Im Falle einer Zusage erfolgt die Nominierung an der von Ihnen ausgewählten Gasthochschule durch die Erasmus-Koordinator:innen.

Schritt 3:

Sie sollten spätestens jetzt mit der Recherche über Angebot und Anforderungen Ihrer gewünschten Gasthochschule beginnen und alles Notwendige in Erfahrung bringen.

  • Benötigt die Gasthochschule eine eigene, separate Bewerbung?
  • Bis wann muss diese dort eingegangen sein?
  • Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
  • Welche Freizeitangebote bietet die Gasthochschule an, gibt es dafür Anmeldefristen?

Schritt 4:

Bei Ihren Erasmus-Koordinator:innen erhalten Sie das Formular Learning Agreement und die CP-Anrechnungstabelle. Dort tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Das Kursangebot entnehmen Sie bitte der Website der Gasthochschule oder fragen es dort an. Stimmen Sie sich bei der Auswahl der Kurse unbedingt mit Ihrer Fachbereichsleitung ab, um übereinstimmende oder gleichwertige Lehrinhalte sicherzustellen. Die CP-Anerkennungstabelle wird dann weitergeleitet an den Allgemeinen Prüfungsausschuss, der über die Anerkennung der Module entscheidet.

Das International Office stellt Ihnen anschließend das Grant Agreement für das Erasmus+-Programm zur Verfügung. Dieses geben Sie ausgefüllt und unterschrieben bei Ihren ERASMUS+ Koordinator:innen ab.

Sie werden zu einem Online-Sprachtest eingeladen, den Sie vor Ihrer Abreise ablegen müssen.

Währenddessen wird Ihre Bewerbung an der Gasthochschule bearbeitet und nach der Bestätigung des ERASMUS+ Platzes bekommen Sie von dort Ihre Informationsunterlagen.

Schritt 5:

Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Auslandsaufenthalt und erkundigen Sie sich hinsichtlich landesspezifischer Gesundheitsrisiken. Klären Sie Ihre Unterkunft während des Auslandsaufenthalts - nicht erst vor Ort! Informieren Sie sich umfangreich über das Gastland (Gepflogenheiten, Verkehrsverbindungen, Musthaves etc.). Und zu guter Letzt: decken Sie sich mit dem Gastland und den dortigen klimatischen Verhältnissen entsprechender Kleidung ein.

Nach der Ankunft an der Gasthochschule

Nachdem Sie Ihre Unterkunft im Gastland bezogen und Ihr Studium an der Gasthochschule begonnen haben, senden Sie bitte eine Confirmation of Arrival, ausgestellt von Ihrer Gasthochschule, an Ihre Ansprechperson des International Office der HMKW.

Bitte teilen Sie uns außerdem Ihre genaue Anschrift im Gastland mit.

Sollten sich während Ihres dortigen Aufenthaltes schwerwiegende Änderungen ergeben, müssen Sie dies ebenfalls dem International Office der HMKW mitteilen.

Solche Änderungen können sein: Der Wunsch nach Verlängerung des Auslandsaufenthaltes, längere ernsthafte Erkrankungen, auftretende Probleme bei Ihrem Studium, etc.

Nach der Rückkehr an die HMKW

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie sich erneut mit dem International Office der HMKW in Verbindung setzen und folgende Unterlagen einreichen:

  • Studienabkommen "Learning Agreement" (ausgefüllter Abschnitt „Nach der Mobilitätsphase“)
  • Eine Auflistung der tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen "Transcript of Records"
  • Den EU-Studierendenbericht

Praktikum im Ausland

An der HMKW immatrikulierte Studierende können einen ERASMUS+ Mobilitätszuschuss für ein Praxissemester in Anspruch nehmen.

Förderung

Gefördert werden Pflichtpraktika oder freiwillige (Graduierten-)Praktika in Unternehmen oder anderen Einrichtungen. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen / Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Ein Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) und darf höchstens 12 Monate dauern.

Das Bewerbungsverfahren ähnelt dem für ein ERASMUS+ Stipendium zu Studienzwecken.

Erasmus+ an deutschen Hochschulen #kurzerklärt