Erasmus+

Erasmus+-Programm an der Media University

Die Media University weitet die internationale Zusammenarbeit stetig aus. Im März 2021 wurde der Media University erneut die Erasmus Charter for Higher Education für die gesamte Dauer der ERASMUS+ Programmgeneration 2021-27 zuerkannt!

Grundsätzlich kannst Du im Ausland studieren oder ein Praktikum machen. Im europäischen Ausland kannst Du Dein Vorhaben von ERASMUS+ fördern lassen. Für weltweite Vorhaben greift das Programm PROMOS.

Die Schweiz und Erasmus+: Das Schweizer Programm zu ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Schweiz, welches das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union ergänzt. Das Schweizer Programm wird auch 2021 umgesetzt.

Media University Erasmus Policy Statement

Erasmus Charter for Higher Education

Derzeit sind am ERASMUS+ Programm 34 Länder beteiligt: Alle Mitgliedsstaaten der EU, die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

Vorteile

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 450,- Euro im Monat (variiert je nach Zielland)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
  • Akademische Anerkennung des Praktikums (z. B. durch Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS)

Sende den ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte an ERASMUS+ Koordinatorin Gretel Steinberg.

Bewerbungsfristen

Bitte beachte die Fristen: Für Auslandsaufenthalte im Sommersemester müssen Deine Unterlagen auschließlich digital bis zum 30. September des Vorjahres eingehen, für Auslandsaufenthalte im Wintersemester bis zum 31. März desselben Jahres. Falls Du die Frist versäumt hast, frage bitte nach, ob wir noch Mittel freigeben können.

Im Ausland studieren - in 5 Schritten erklärt

Die Media University ist Mitglied im ERASMUS+-Programm und bietet interessierten Studierenden an, sich für ein Auslandssemester an einer Media University-Partnerhochschule zu bewerben. Studierende der Media University bekommen staatliche Zuschüsse für ein bis zwei Semester innerhalb der Europäischen Union.

Schritt 1:

Informiere Dich bei Deinen Erasmus-Koordinator:innen über bestehende Partnerschaften im Ausland und nehme dort gleich Deine Bewerbungsunterlagen mit. Dazu gehört dieses ausgefüllte Bewerbungsformular.

Schritt 2:

Nachdem Du Deine Bewerbung mit allen angeforderten Unterlagen abgegeben haben, werden Deine Erasmus-Koordinator:innen anhand folgender möglicher Kriterien eine Auswahl unter allen Bewerber:innen treffen:

  • Akademische Leistung
  • Sprachliche Kompetenz - Unterrichtssprache an der Gasthochschule
  • Motivation
  • Studentische Aktivität im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung
  • Standortgerechtigkeit Berlin / Frankfurt / Köln

Im Falle einer Zusage erfolgt die Nominierung an der von Dir ausgewählten Gasthochschule durch die Erasmus-Koordinator:innen.

Schritt 3:

Du solltest spätestens jetzt mit der Recherche über Angebot und Anforderungen Deiner gewünschten Gasthochschule beginnen und alles Notwendige in Erfahrung bringen.

  • Benötigt die Gasthochschule eine eigene, separate Bewerbung?
  • Bis wann muss diese dort eingegangen sein?
  • Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
  • Welche Freizeitangebote bietet die Gasthochschule an, gibt es dafür Anmeldefristen?

Schritt 4:

Bei Deinen Erasmus-Koordinator:innen erhältst Du das Formular Learning Agreement und die CP-Anrechnungstabelle. Dort tragst Du die Kurse ein, die Du an der Gasthochschule besuchen möchtest. Bitte entnehme das Kursangebot der Website der Gasthochschule oder frag es dort an. Stimme Dich bei der Auswahl der Kurse unbedingt mit Deiner Fachbereichsleitung ab, um übereinstimmende oder gleichwertige Lehrinhalte sicherzustellen. Die CP-Anerkennungstabelle wird dann weitergeleitet an den Allgemeinen Prüfungsausschuss, der über die Anerkennung der Module entscheidet.

Das International Office stellt Dir anschließend das Grant Agreement für das Erasmus+-Programm zur Verfügung. Dieses gibst Du ausgefüllt und unterschrieben bei Deinen ERASMUS+ Koordinator:innen ab.

Du wirst zu einem Online-Sprachtest eingeladen, den Du vor Deiner Abreise absolvieren musst.

Währenddessen wird Deine Bewerbung an der Gasthochschule bearbeitet und nach der Bestätigung des ERASMUS+ Platzes bekommst Du von dort Deine Informationsunterlagen.

Schritt 5:

Informiere Deine Krankenkasse über Deinen Auslandsaufenthalt und erkundige Dich hinsichtlich landesspezifischer Gesundheitsrisiken. Kläre Deine Unterkunft während des Auslandsaufenthalts - nicht erst vor Ort! Informiere Dich umfangreich über das Gastland (Gepflogenheiten, Verkehrsverbindungen, Musthaves etc.). Und zu guter Letzt: decke Dich mit dem Gastland und den dortigen klimatischen Verhältnissen entsprechender Kleidung ein.

Nach der Ankunft an der Gasthochschule

Nachdem Du Deine Unterkunft im Gastland bezogen und Dein Studium an der Gasthochschule begonnen hast, sende bitte eine Confirmation of Arrival, ausgestellt von Deiner Gasthochschule, an Deine Ansprechperson des International Office der Media University.

Bitte teile uns außerdem Deine genaue Anschrift im Gastland mit.

Sollten sich während Deines dortigen Aufenthaltes schwerwiegende Änderungen ergeben, musst Du dies ebenfalls dem International Office der Media University mitteilen.

Solche Änderungen können sein: Der Wunsch nach Verlängerung des Auslandsaufenthaltes, längere ernsthafte Erkrankungen, auftretende Probleme bei Deinem Studium, etc.

Nach der Rückkehr an die Media University

Nach Deiner Rückkehr aus dem Ausland musst Du Dich erneut mit dem International Office der Media University in Verbindung setzen und folgende Unterlagen einreichen:

  • Studienabkommen "Learning Agreement" (ausgefüllter Abschnitt „Nach der Mobilitätsphase“)
  • Eine Auflistung der tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen "Transcript of Records"
  • Den EU-Studierendenbericht

Praktikum im Ausland

An der Media University immatrikulierte Studierende können einen ERASMUS+ Mobilitätszuschuss für ein Praxissemester in Anspruch nehmen.

Förderung

Gefördert werden Pflichtpraktika oder freiwillige (Graduierten-)Praktika in Unternehmen oder anderen Einrichtungen. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen / Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Ein Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) und darf höchstens 12 Monate dauern.

Das Bewerbungsverfahren ähnelt dem für ein ERASMUS+ Stipendium zu Studienzwecken.

Erasmus+ an deutschen Hochschulen #kurzerklärt