Im Sinne des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) ist ein Studium an der HMKW auch ohne Abitur möglich, wenn Sie
- eine Aufstiegsfortbildung (gemäß Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetzes etc.) oder eine Fachschulausbildung (an einer staatlich anerkannten Fachschule) absolviert haben oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung besitzen und mindestens drei Jahre im erlernten Beruf tätig waren (beachten Sie, dass sich die geforderte Dauer der Berufstätigkeit bei Teilzeitbeschäftigungen bis 50% einer Vollzeittätigkeit verdoppelt, allerdings können Mutterschutz-, Eltern- und Pflegezeiten im Umfang von maximal einem Jahr angerechnet werden). Genaueres hierzu finden Sie im BerlHG §11.