Leitfaden für Pressemitteilungen

Journalismus und Public Relations sind immer stärker aufeinander angewiesen. Dabei spielen Pressemitteilungen eine zentrale Rolle. Als Mitglied der Initiative Qualität im Journalismus hat Prof. Dr. Matthias Kurp von der HMKW Köln einen Leitfaden für den redaktionellen Umgang mit Pressemitteilungen mitentwickelt.

Grafik ähnlich des Titelblatts des Leitfadens für den redaktionellen Umgang mit Pressemitteilungen.

Der Leitfaden für den redaktionellen Umgang mit Pressemitteilungen ist im Herbst 2021 erschienen.

„Wer Pressemitteilungen verwendet, muss deutlich machen, dass er fremde Quellen nutzt. Und er muss diese Informationen einordnen“, sagt Prof. Dr. Matthias Kurp, der zusammen mit Prof. Dr. Bettina Lendzian den Kölner HMKW-Fachbereich Journalismus und Kommunikation leitet. Beide legen großen Wert darauf, dass auch im Bachelor-Studiengang Journalismus und Unternehmenskommunikation die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Bereichen nicht verwischt werden. Während Journalist:innen aus Sicht der Gesellschaft nachfragen und berichten, ist die Perspektive von Public Relations eine andere, nämlich die eines einzelnen Unternehmens oder einer Organisation. „Deshalb müssen bei der Übernahme von Pressetexten bestimmte Regeln beachtet werden“, betont Prof. Dr. Kurp. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Initiative Qualität im Journalismus (IQ) und der Vereinigung der Medien-Ombudsleute entwickelte er einen Leitfaden für die Praxis. Das Dokument erläutert rechtliche und ethische Grundlagen, gibt aber auch wertvolle Tipps für den Redaktionsalltag.

Journalist:innen benötigen Informationen von Unternehmen und Organisationen, und deren Öffentlichkeitsarbeit nutzt die Reichweite von Massenmedien, um mit ihren Botschaften möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Corona-Pandemie hat die Abhängigkeit vieler Redaktionen von Public Relations verstärkt: Homeoffice und Hygienevorschriften, aber auch wachsender wirtschaftlicher Druck lassen Pressemitteilungen als ebenso preiswerte wie wertvolle Quellen erscheinen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass Medien fremde Informationen ungeprüft vervielfältigen“, warnt Prof. Dr. Kurp. Gemäß Richtlinie 1.3 des deutschen Pressekodexes sind unbearbeitete Veröffentlichungen von Pressemitteilungen kennzeichnungspflichtig. Wer Teile von PR-Material für journalistische Beiträge übernimmt, sollte die Inhalte prüfen und die Quellen nennen. Außerdem sollten die fremden Informationen eingeordnet und um weitere Perspektiven ergänzt werden. „Der Anteil der Pressemitteilungen darf die Eigenleistungen einer Redaktion nicht dominieren“, heißt es in dem Leitfaden, der gratis im Internet für alle zugänglich ist und künftig auch in den Seminaren der HMKW eingesetzt wird.

Zum Leitfaden (PDF) auf der Seite initiative-qualitaet.de